AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma
ATTIA-Handels-Holding GmbH
Nussdorferstrasse 36/1
A-1090 Wien
FN 205069Y
im Folgenden „Attia“ genannt
1.Geltung
Die folgenden Geschäftsbedingen sind ab Vertragsabschluss gültig.
In dem sie sich mit den allgemeinen Geschäftsverbindungen einverstanden erklären und/oder erklärt haben, erkennen sie diese an, und können Sie nicht von diesen zurücktreten.
Die folgenden hier vereinbarten Punkte und Pflichten sind rechtlich bindend und einzuhalten; Änderungen, Abweichungen, Nebenabreden, und sonstige anders lautende Vereinbarungen haben nur in schriftlicher Form, durch Attia Gültigkeit.
Mit Bestellung der Ware bzw. Leistung anerkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Attia.
2.Preise
Die in den Preislisten angeführten Preise sind freibleibend. Es gelten diejenigen Preise, die sich aus den Preislisten von Attia ergeben, die am Tag des Vertragsschlusses zwischen den Parteien gelten.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben und Abbildungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Attia fakturiert ausschließlich in Euro. Die Rechnungen von Attia sind prompt zur Zahlung fällig. Der Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat spätestens mit der Bestellung eine allfällige UID-Nummer an Attia bekannt zu geben.
Bei verspäteter Zahlung verrechnet Attia Verzugszinsen in Höhe des jeweils von den Banken verrechneten Verzugszinssatzes, mindestens aber 12% p.a. Die mit der Einbringlichmachung von Forderungen verbundenen
Mahn-, Inkasso- und sonstigen Kosten trägt der Käufer.
Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Zahlungsrückstand, wird ein von ihm ausgestellter Scheck oder Eigenakzept nicht eingelöst, wird über das Unternehmen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, bzw. werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ergibt, wird das Unternehmen des Kunden aufgelöst oder werden gegen nicht unbedeutende Teile seines Vermögens Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungswilligkeit des Käufers, so ist Attia berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenstehenden Rechnungen zu fordern, auch wenn hierfür bereits Schecks oder Wechsel gegeben worden sind, sowie für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorkassa zu verlangen oder vorbehaltlich Attia sonst zustehende Rechte vom Vertrag, unter Setzung einer angemessenen Frist, zurückzutreten. Der Käufer kann die Geltendmachung dieser Rechte durch Stellung einer für Attia akzeptablen Sicherheit abwenden.
Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten und es sind insbesondere alle Überweisungs-, Scheck-, Wechselspesen und alle Abgaben vom Käufer zu tragen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an Attia oder an mit firmenmäßig gefertigter Inkassovollmacht ausgewiesene Vertreter der Lieferfirma erfolgen. Zahlungen gelten nur dann und insoweit erfüllt, wenn der entsprechende Betrag auf dem Bankkonto von Attia gutgebucht wird oder bei Attia selbst einlangt. Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital und zwar auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Entgegenstehende Weisungen des Schuldners sind unwirksam. Allfällige schriftliche Anmerkungen des Käufers auf Zahl- oder Erlagscheinen können wegen automationsunterstützter Datenverarbeitung von Attia nicht zur Kenntnis genommen werden und sind unbeachtlich.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Ein Skontoabzug ist bei Zahlung mit Wechseln ausgeschlossen. Attia kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechseln, ohne Angaben von Gründen, ablehnen.
4. Zessionsverbot
Eine Abtretung von allfälligen Forderungen des Käufers gegen Attia ist unzulässig.
Sofern Kaufpreisforderungen oder Forderungen auf Nebenkosten (z.B. Verzugszinsen oder Eintreibungskosten) offen sind, ist eine Abtretung von Forderungen, welche der Käufer gegenüber seinen Kunden aufgrund der Weiterveräußerung der von Attia gelieferten Waren hat, unzulässig.
5.Lieferung und Gefahrenübergang
Attia ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von Attia gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Gefahrenübergang erfolgt im Einzelfall entsprechend den vereinbarten INCOTERMS. Liegt keine diesbezügliche Vereinbarung vor, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Attia verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Attia leistet keine Gewähr und haftet nicht für die Beförderung oder die Auswahl der damit befassten Personen.
Die Gefahr geht jedenfalls mit der Versendung auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die dem Kunden oder seinem Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware auf den Käufer über. Bei Abnahmeverzug wird der Käufer – vorbehaltlich sonst zustehender Rechte – lagerzinspflichtig.
Sofern ex works (EXW) vereinbart ist, stellt Attia im Einzelfall für eine schnelle Verladung Hilfskräfte auf Wunsch des Käufers zur Verfügung. Der Einsatz dieser Hilfskräfte erfolgt unentgeltlich und auf Gefahr des Käufers.
Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Käufer erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn Attia trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung nicht durchführt. Die Lieferfrist wird durch alle nicht vom Parteiwillen umfassten Umstände, wie nicht rechtzeitige Belieferung durch allfällige Vorlieferanten, Fälle höherer Gewalt, behördliche Eingriffe, Transport und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert. Wenn Lieferfristen und Liefertermine nicht schriftlich vereinbart sind, übernimmt Attia für deren Einhaltung keine Gewähr und Haftung.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen sowie aller sonstigen Forderungen Eigentum von Attia.
Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten und zu veräußern, solange er sich Attia gegenüber nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits bei Vertragsabschluss bei sonstigem Schadenersatz alle ihm zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an Attia ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen Attia gegenüber in Verzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein oder verstößt der Käufer gegen sonstige Vertragspflichten, so ist Attia berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese anderweitig freihändig zu veräußern und/oder sicherungsweise abgetretene Forderungen einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, Attia den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme bzw. die Abholung zu gestatten. Vor Durchführung eines Freihandverkaufes wird Attia der Wert der Vorbehaltswaren durch einen Sachverständigen erhoben und dem Käufer Gelegenheit geben, Kaufinteressenten namhaft zu machen.
Der Käufer ist verpflichtet, Attia Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer Attia unverzüglich zu unterrichten und Attia bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen, insbesondere alle Unterlagen und Informationen zu geben, die zur Geltendmachung der Rechte Attia erforderlich sind. Gelangt ein derartiger abgetretener Rechungsbetrag an Dritte, so ist der Käufer verpflichtet, diesen Betrag von Dritten zurückzufordern und ihn an Attia auszufolgen. Insbesondere ist der Käufer auch verpflichtet, seinerseits alle erforderlichen Rechtsbehelfe zur Wahrung der Rechte von Attia zu ergreifen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern. Der Käufer tritt bereits jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder etwaige Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an Attia ab.
6.1 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht (gültig bei Zahlung über Billpay)
Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Außergewöhnliche Verfügungen wie z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem des anderen Materials. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware haben Sie uns unverzüglich davon zu informieren und uns bei der Sicherung unserer Rechte zu unterstützen sowie uns sämtliche diesbezüglich erwachsenden Kosten, insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess zu ersetzen.
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder Zahlungsunfähigkeit unsererseits besteht. Verbrauchern besteht auch die Möglichkeit, mit Gegenforderungen aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen. Darüber hinaus ist eine Aufrechnung Ihrerseits ausgeschlossen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen sofort fällig.
7.Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinngehalt und dem angestrebten wirtschaftlichen Zeck der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
8.Datenschutz
Wir verpflichten uns ihre Daten nur im Zwecke der in unserem Unternehmen notwendigen Arbeitsabläufe zu verwenden. Keinesfalls geben wir ihre Daten an dritte weiter.
9.Gewährleistung und Garantie
9.1 Allgemeines
Attia leistet dafür Gewähr, dass sich die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an die den Transport ausführende Person im vereinbarten Zustand befindet. Andere Eigenschaften als die vereinbarten gelten nicht als zugesichert und begründen keinerlei Anspruch auf Gewährleistung. Verwendet der Käufer die Ware auch zu anderen als von Attia empfohlenen Zwecken trifft Attia keinerlei Gewährleistung. Der Käufer hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige offenkundige Mängel zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Wenn waren unmittelbar an Dritte versandt werden, beginnt die Frist mit für die Untersuchung und Rügeverpflichtung unmittelbar mit Einlangen der Ware. Die Gewährleistungsfrist entspricht der jeweiligen Haltbarkeit der Ware bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum. Eine Reklamation muss schriftlich erfolgen, wobei die Übermittlung mit Telefax/email auf Risiko des Käufers geht. Soweit möglich ist ein Muster der Ware zu übersenden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Attia ist eine Rücksendung der Ware nicht zulässig. Der Käufer hat Attia Gelegenheit zu geben, die Ware zu untersuchen und hat sie zu diesem Zweck aufzubewahren und bereitzuhalten. Verstößt der Kunde gegen eine dieser Obliegenheiten, so verliert er jeden Anspruch aufgrund der behaupteten Mängel, sei es aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes oder aus anderer Rechtsgrundlage.
9.2 Gewährleistung zwischen Attia und einem Unternehmer
Gewährleistungsfrist = 6 Monate ab Lieferdatum ausgenommen Teile die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. In keinem Fall werden Arbeits- und Fahrtkosten ersetzt. Ohne Möglichkeit der Nachprüfung ist eine Mängelrüge unzulässig. Eine kostenfreie Ersatzlieferung kann erst nach Vorlage des beanstandeten Teiles erfolgen! Ist dies nicht möglich, gelangt die Ersatzlieferung auf Rechnung zum Versand und wird nach Einsendung des beanstandeten Teiles wieder gutgeschrieben, wobei die beanstandete Ware innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Erhalt der Ersatzlieferung bei uns eintreffen muss. Wird diese Frist überschritten, behalten wir uns eine Verweigerung der Gewährleistung vor. Einsendungen von Teilen oder Geräten bedürfen der vorhergehenden telefonischen Vereinbarung und haben frei Haus zu erfolgen. Besteht der Gewährleistungs- oder Garantieanspruch zu Recht, wird die beanstandete Ware nach unserem Ermessen repariert oder ersetzt und die Rücksendung ebenfalls frei Haus durchgeführt.
9.3 Gewährleistung zwischen Attia und einem Konsumenten
Sind Sie Endverbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes so gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Bitte beachten Sie, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe, entweder offen oder versteckt, vorhanden gewesen sein muss. Grundsätzlich sind unsere Waren, bis auf wenige Ausnahmen, ausschließlich zur Montage oder Einbau durch den Fachmann bestimmt. Weitere Argumentationen, in welche Richtung auch immer, behalten wir uns daher vor. Bitte tragen Sie jede Mängelrüge in schriftlicher Form vor.
(Beweislastumkehr: Grundsätzlich gilt die Vermutung, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war, sofern der Mangel sich innerhalb von 6 Monaten zeigt. Der Übergeber (Verkäufer) muss dann beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mangelhaft war. Nach diesen 6 Monaten jedoch muss der Übernehmer (Käufer) beweisen dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war.)
9.4 Im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass – bei Einsatz der gelieferten Ersatzteile im Rahmen einer Reparatur – diese von einem Fachmann – entsprechend den ÖVE/ÖNORM- sowie ÖVGW-Richtlinien – vorgenommen wurde. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, stellen keinen Fehler dar.
9.5 Garantie
Garantiezusagen oder Garantieerklärungen werden, je nach Art des Geschäfts, gesondert und schriftlich abgegeben.
10 Zahlungsarten
10.1 Kauf auf Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH, ggf. als Dienstleister eines mit Billpay zusammen arbeitenden Factors, voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH und ggf. einem mit Billpay zusammen arbeitenden Factor, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an den Factor bzw. bei Kunden aus Deutschland oder der Schweiz an Billpay mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
10.2 Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
(a) Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch den mit Billpay zusammen arbeitenden Factor von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit ermächtigen Sie die Billpay GmbH bzw. bei österreichischen Kunden ggf. einen mit Billpay zusammen arbeitenden Factor widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
(b) Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH, ggf. als Dienstleister eines mit Billpay zusammen arbeitenden Factors sowie bei Kunden in Österreich ein in Österreich geführtes Girokonto und bei Kunden in Deutschland ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH und ggf. einem mit Billpay zusammen arbeitenden Factor, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an den Factor bzw. bei Kunden aus Deutschland oder der Schweiz nur an Billpay mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf per Lastschrift zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
(c) Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und Billpay bzw. den mit Billpay zusammen arbeiten Factor verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie die Billpay GmbH bzw. bei österreichischen Kunden den mit Billpay zusammen arbeitenden Factor, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.
11. Fälligkeit bei dem Kauf auf Rechnung und den Kauf per Lastschrift
Rechnungsforderungen sind an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig (Zahlungsziel). Forderungen aus dem Kauf per Lastschrift sind sofort zur Zahlung durch Sie fällig. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig innerhalb des Zahlungsziels nach, so geraten Sie ohne weitere Mahnung in Verzug und haben Verzugszinsen von 10% p.a. zu bezahlen. Das Mahnverfahren wird durch die Billpay GmbH, ggf. im Auftrag des mit Billpay zusammen arbeitenden Factors abgewickelt, wobei diese berechtigt sind, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu EUR 15,00 sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren oder eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes, in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Eingehende Zahlungen des Kunden werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Weiter kann Billpay künftig die Abwicklung der Zahlungsmodalitäten von Kaufverträgen, auch in Bezug auf andere Händler, verweigern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH.
12. Gerichtsstandvereinbarung
Der Käufer unterwirft sich für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus Geschäften mit Attia dem zuständigen Gericht in Wien.
Stand: Februar 2021
ATTIA Handels-Holding GmbH